Bankeinzug

Der Bankeinzug gehört zu den beliebtesten Zahlungsmethoden Deutschlands. Mit Einführung der SEPA-Lastschrift wurden unter anderem auch die Verfahrensweisen des Bankeinzugs vereinheitlicht. Grenzüberschreitende Lastschriften lassen sich seither im gesamten SEPA-Zahlungsverkehrsraum einfach und unkompliziert vornehmen. Zur SEPA (Single Euro Payments Area) gehören neben den EU-Staaten unter anderem Norwegen, Lichtenstein, Island, die Schweiz und Monaco. Die Bezahlung per Bankeinzug bzw. Lastschrift erfolgt bargeldlos und ist in allen teilnehmenden SEPA-Staaten einheitlich geregelt.

Wie funktioniert der Bankeinzug? Bei der erstmaligen Bezahlung per SEPA-Lastschrift ist es notwendig, dass der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger ausdrücklich dazu bevollmächtigt. Der Zahlungspflichtige erteilt via SEPA-Mandat die Erlaubnis, Beträge vom Bankkonto einziehen zu dürfen. Wurde dieses Mandat erfolgreich erteilt, können weitere Transaktionen zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger beliebig oft durchgeführt werden. Eine Erneuerung des Mandates wird nur dann notwendig, wenn in einem Zeitraum von drei Jahren keine weitere Transaktion getätigt wurde. Als privater Verbraucher haben sie, alternativ zum Fristablauf, die Möglichkeit das erteilte SEPA-Mandat durch einen Widerruf frühzeitig zu beenden.

Unter dem Überbegriff SEPA-Lastschrift verbirgt sich die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) und die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit). Die SEPA-Basislastschrift betrifft private Verbraucher, wohingegen die SEPA-Firmenlastschrift für Transaktionen zwischen Unternehmen gilt. Die SEPA-Basislastschrift schafft erheblich mehr Sicherheit für Privatverbraucher. Als Unternehmer benötigen Sie mit SEPA-Einführung neben den Kontodaten des Zahlungspflichtigen nun auch eine Gläubiger-ID, um Transaktionen durchführen zu dürfen. Die Gläubiger-ID (Gläubiger-Identifikationsnummer) kann bei der Deutschen Bundesbank angefordert werden. Alte nationale Verfahrensweisen beider Lastschriftarten wurden mit SEPA verbindlich abgelöst.

Mit der Zunahme von Abo-Modellen in der Subscription Economy bleibt der Bankeinzug eine gängige und effiziente Zahlmethode. Bei wiederkehrenden Zahlungen (Reccuring Payments) bewährt sich die unkomplizierte Lastschrift nach wie vor. Abonnements oder Mitgliedsschaftsbeiträge können nach einmaliger Mandatserstellung ohne weiteres Zutun des Zahlungspflichtigen regelmäßig eingezogen werden. Im Vergleich zu anderen Zahlungsarten, wie beispielsweise der Kreditkartenzahlung ist der Bankeinzug außerdem sehr kostengünstig durchführbar.

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