Fakturia — Feature im Detail

Kündigungsbutton § 312k BGB:
Rechtssicher. Automatisch.

Seit Juli 2022 Pflicht für alle Online-Abo-Anbieter mit Verbraucherkunden. Fakturia unterstützt die gesetzeskonforme Umsetzung direkt – inklusive automatischer Vertragsbeendigung und Schlussabrechnung.

42 % der Websites waren 2023 konform (vzbv-Studie)
01.07.2022 Gesetz in Kraft seit
100 % automatisierte Folgeprozesse in Fakturia

Der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsprozess – von Fakturia vollständig automatisiert

Jetzt kündigen Kündigungsbutton Ohne Login, dauerhaft sichtbar
📝 Bestätigungsseite Formular mit Kündigungsdaten
Kündigung erklärt Verbraucher bestätigt final
⚙️ Fakturia übernimmt Status, E-Mail, Proration – automatisch

Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge wurde zum 1. Juli 2022 § 312k BGB eingeführt: Wer Verbrauchern online entgeltliche Dauerschuldverhältnisse anbietet – also klassische Abo-Modelle – muss eine gut sichtbare, leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche bereitstellen. Der Grundgedanke: Was mit einem Klick abgeschlossen wurde, muss auch mit einem Klick kündbar sein.

Was auf den ersten Blick simpel klingt, hat es in der praktischen Umsetzung in sich: Button-Beschriftung, Zugänglichkeit ohne Login, korrekter Ablauf der Bestätigungsseite – die Rechtsprechung konkretisiert die Anforderungen laufend weiter. Für Unternehmen, die ihre Abonnements über Fakturia verwalten, ist die Unterstützung des Kündigungsbuttons direkt integriert: Sie müssen den gesetzeskonformen Kündigungsprozess nicht selbst entwickeln oder rechtlich prüfen lassen.

§ 312k BGB Gesetzeskonform integriert
🔒 Ohne Login zugänglich Rechtsprechungskonform
🇩🇪 Entwickelt in Deutschland TÜV-RZ Nürnberg, DSGVO
FLEX-Serie Ohne Grundgebühr starten

⚠  Was auf dem Spiel steht, wenn der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft ist

Jederzeit Fristloses Kündigungsrecht für Verbraucher gemäß § 312k Abs. 6 BGB – auch bei Altverträgen vor Juli 2022.
Abmahnungen Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber prüfen Websites systematisch auf korrekte Umsetzung.
Reputation Eine schwer auffindbare oder manipulative Kündigungsführung beschädigt das Kundenvertrauen dauerhaft.

Was in Fakturia automatisch passiert, sobald ein Kunde kündigt

Von der Kündigungserklärung bis zur fertigen Schlussabrechnung – ohne manuellen Eingriff.

1
Vertragsstatus wird automatisch aktualisiert Der Vertragsstatus wird auf „gekündigt zum [Datum]“ gesetzt – unter Berücksichtigung von Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen aus dem Vertrag.
Automatisch
2
Kündigungseingang wird sofort bestätigt Der Kündigungseingang wird unverzüglich elektronisch bestätigt – gesetzeskonform per E-Mail, inklusive aller gesetzlich relevanten Informationen.
Automatisch
3
Wiederkehrende Zahlungen werden gestoppt Der Recurring-Payment-Prozess wird zum korrekten Zeitpunkt automatisch gestoppt – kein Risiko einer versehentlichen Weiterabbuchung nach Vertragsende.
Automatisch
4
Anteilige Schlussabrechnung wird erstellt Eine anteilige Schlussabrechnung (Proration) wird automatisch erstellt – nach demselben tagesgenauen Prinzip wie bei einem Tarifwechsel.
Automatisch

⚖  Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsbutton (Auswahl)

BGH · Urteil vom 22.05.2025 · Az. I ZR 161/24 Die Kündigungsbutton-Pflicht gilt auch bei Verträgen mit Einmalzahlung, wenn der Unternehmer während der Laufzeit fortlaufend Leistungen erbringt – nicht nur bei klassischen wiederkehrenden Zahlungen.
OLG Hamburg · 26.09.2024 · Az. 5 UKI 1/23 Die Button-Beschriftung muss den gesetzlichen Wortlaut „Jetzt kündigen“ oder eine ebenso eindeutige Formulierung verwenden – vage Formulierungen reichen nicht aus.
OLG Nürnberg · 30.07.2024 · Az. 3 U 2214/23 Der Button muss ohne vorherigen Login zugänglich sein – selbst wenn für die Nutzung des Dienstes grundsätzlich ein Kundenkonto nötig ist.
OLG Düsseldorf · 23.05.2024 · Az. I-20 U 3/23 Eine Weiterleitung zu einer separaten Login-Seite statt direkt zur Bestätigungsseite gilt als unzulässige zusätzliche Hürde.

Abovertragsverwaltung – mehr als nur der Kündigungsbutton

Der gesamte Vertragslebenszyklus wird in Fakturia zentral verwaltet.

👤 Kündigung im Self-Service Portal Der Kündigungsbutton ist auch im Customer Self-Service Portal verfügbar – Kunden kündigen direkt, ohne Support-Kontakt.
📋 Laufzeiten & Fristen zentral verwaltet Mindestlaufzeiten, Verlängerungsoptionen und Kündigungsfristen werden pro Tarif hinterlegt und bei jeder Kündigung automatisch korrekt berücksichtigt.
🔗 Kündigung per API auslösbar Kündigungen können auch über die REST-API ausgelöst werden – ideal für die Integration in eigene Kundenportale oder Apps.
📈 DATEV-konforme Verbuchung Die Schlussabrechnung bei Kündigung wird automatisch für den DATEV-Export aufbereitet – inklusive korrekter Behandlung eventueller Abgrenzungsposten.

Manuelle Umsetzung vs. Fakturia

Was die eigenhändige, rechtssichere Umsetzung des Kündigungsbuttons bedeutet.

Aufgabe
Eigenentwicklung
Fakturia (integriert)
Rechtssichere Button-Umsetzung
Rechtsberatung & laufende Prüfung nötig
Direkt integriert, rechtssicher
Vertragsstatus aktualisieren
Manuelle Pflege im System
Automatisch gesetzt
Kündigungsbestätigung versenden
Manuelle E-Mail erforderlich
Unverzüglich automatisch
Zahlungen stoppen
Risiko der Weiterabbuchung
Automatisch zum richtigen Zeitpunkt
Schlussabrechnung
Manuelle Proration-Berechnung
Tagesgenau automatisch erstellt
Anpassung bei neuer Rechtsprechung
Eigene laufende Rechtsbeobachtung
Wird von Fakturia gepflegt

Häufige Fragen zum Kündigungsbutton

Rechtliche und praktische Fragen zu § 312k BGB und Fakturia.

Was ist der Kündigungsbutton nach § 312k BGB?

Der Kündigungsbutton ist eine gut sichtbare Schaltfläche auf einer Website, über die Verbraucher einen laufenden Vertrag schnell und ohne Hürden online kündigen können. Gesetzliche Grundlage ist § 312k BGB, eingeführt zum 1. Juli 2022 durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge.

Was passiert, wenn der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft ist?

Fehlt der Kündigungsbutton oder ist er nicht rechtskonform umgesetzt, können Verbraucher den Vertrag nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden – das gilt auch für Altverträge, die vor Juli 2022 geschlossen wurden. Zusätzlich drohen Abmahnungen. Eine vzbv-Untersuchung aus 2023 ergab, dass nur 42 % von rund 3.000 geprüften Websites die Anforderungen korrekt umsetzten.

Gilt der Kündigungsbutton auch bei Verträgen mit Einmalzahlung?

Ja. Der BGH entschied am 22. Mai 2025 (Az. I ZR 161/24), dass Betreiber von Online-Abo-Modellen eine Kündigungsschaltfläche selbst dann bereitstellen müssen, wenn der Vertrag nach einer bestimmten Zeit automatisch endet und das Entgelt nur einmalig entrichtet wird – entscheidend ist die fortlaufende Leistungserbringung während der Vertragsdauer.

Muss der Kündigungsbutton ohne Login zugänglich sein?

Ja. Nach aktueller Rechtsprechung (u. a. OLG Nürnberg, 30.07.2024, Az. 3 U 2214/23) muss der Kündigungsbutton ohne vorherigen Login zugänglich sein, selbst wenn für die Nutzung des Dienstes grundsätzlich ein Kundenkonto erforderlich ist.

Was passiert in Fakturia automatisch, wenn ein Kunde über den Kündigungsbutton kündigt?

Der Vertragsstatus wird auf „gekündigt zum [Datum]“ gesetzt, der Kündigungseingang wird unverzüglich elektronisch per E-Mail bestätigt, wiederkehrende Zahlungen werden zum richtigen Zeitpunkt gestoppt und eine anteilige Schlussabrechnung wird automatisch erstellt.

Für welche Verträge gilt die Kündigungsbutton-Pflicht nicht?

Die Pflicht gilt nicht im B2B-Bereich, also bei Verträgen zwischen Unternehmen. Auch bei echten Einmalverträgen ohne fortwährende Leistungserbringung während der Laufzeit besteht keine Pflicht. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen ist die Pflicht nach aktueller BGH-Rechtsprechung hingegen auch bei Einmalzahlung einschlägig.

Hinweis: Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.

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