Rücktrittsrecht nach Abo-Abschluss

Viele Händler locken mit attraktiven Abo-Angeboten, welche oftmals zu schnellen Abschlüssen verleiten. Kommt jedoch anschließend die Reue, ist es wichtig, das Rücktrittsrecht etwas genauer zu studieren. Dieses besagt, welche Möglichkeiten hierbei vorliegen und wie das neue Abo rasch gekündigt werden kann.

Kann ein Abo-Abschluss widerrufen werden?

In den meisten Fällen ist der Widerruf eines Abo-Abschlusses problemlos möglich. Hierbei gelten die gleichen Regeln wie für den Kauf von Waren. Es sollten allerdings auch die Rücktrittskonditionen des jeweiligen Händlers beachtet werden, um negative Überraschungen zu vermeiden. Meist ist dies jedoch innerhalb einer 14-tägigen Frist ohne jegliche Begründung möglich. Bei online abgeschlossenen Abos handelt es sich schließlich um Fernabsatzgeschäfte, welche eine gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsfrist beinhalten. Diese muss dem Abonnenten gewährleistet werden, um ein rechtsgültiges Geschäft abschließen zu können.

Was ist der Widerrufsjoker?

Der Widerrufsjoker kommt bei Abo-Abschlüssen im Internet zum Einsatz. Dieser kann herangezogen werden, wenn der Nutzer nicht ausführlich über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. In diesem Fall tritt die Widerrufsfrist von 14 Tagen schließlich nicht in Kraft und kann auch nicht ablaufen. Es handelt sich hierbei um eine verbraucherfreundliche Klausel, welche den Rücktritt auch außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums vereinfacht. Diese verlängerte Frist kann insgesamt jedoch nur ein Jahr und zwei Wochen beansprucht werden. Danach verfällt auch in diesem Fall das Widerrufsrecht und das Abo kann erst zum nächstmöglichen Termin auf reguläre Art und Weise gekündigt werden.

Widerruf bei Abofallen

Wird ein Abo ohne das Wissen des Verbrauchers abgeschlossen, kann ebenfalls das 14-tägige Widerrufsrecht in Anspruch genommen werden. In diesem Fall ist kein gültiger Vertrag zwischen den beiden Vertragspartnern abgeschlossen worden. Rechtsgültige Verträge können letztendlich nur zustande kommen, wenn beide Parteien mit den Vertragsbedingungen einverstanden sind. Wurden bereits Zahlungen eingefordert, müssen und sollten diese nicht beglichen werden. Es wird allerdings empfohlen, umgehend ein einfaches Widerrufsschreiben aufzusetzen und dem Händler zukommen zu lassen, um weitere Zahlungsaufforderungen abwenden zu können. In manchen Fällen gilt die erste Zahlung schließlich als Vertragsabschluss. Dies kann letztendlich zu einem erschwerten Rücktrittsverfahren führen. Wird das Widerrufsschreiben nicht rechtzeitig versendet oder die erste Rechnung beglichen, muss das Abo im schlimmsten Fall bis zum jeweiligen Vertragsende bezogen werden. Kommt es ohne Einverständnis des Nutzers zu einem Abo-Abschluss, muss daher so rasch wie möglich gehandelt werden, um weitere Verbindlichkeiten zu vermeiden.

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