In Kraft getretenes Faire-Verbraucherverträge-Gesetz gültig seit 01.03.2022
Viele Jahre lang ärgerten sich Abonnenten in zahlreichen Branchen über unklare Kündigungsregelungen. Insbesondere beim Verpassen einer Kündigungsfrist liefen eine Vielzahl von Abos ein oder auch mehrere Jahre weiter. Um endlich eine einheitliche Regelung für den standardmäßig abgeschlossenen Abo-Vertrag in Kraft treten zu lassen, bedurfte es im Parlament einiger Anläufe. Immerhin ist die Gesetzeslage seit dem 01.03.2022 derart vereinfacht worden, dass jeder Verbraucher den perfekten Überblick über seine Abo-Verträge hat. Es besteht auch keine Möglichkeit mehr, diese klare Gesetzesformulierung zu umgehen. Grundsätzlich können alle Abos, die ab März 2022 abgeschlossen worden sind, nach der Mindestvertragslaufzeit in der Regel mit einer Frist von einem Monat beendet werden. Für ältere Verträge gelten noch einige Sonderregelungen.
Überschaubare Bindungsdauer bei Abo-Verträgen
Im Gegensatz zu Miet- und Versicherungsverträgen, deren Laufzeit in der Regel viele Jahre lang Sinn macht, kann ein Vertrag über Internetdienstleistungen, über einen Streaming-Service oder über einen Telefon-Tarif wegen der sich ständig verändernden Marktsituation schon nach wenigen Monaten unattraktiv sein. Viele Anbieter von Internet-Tarifen oder auch Streaming-Dienste bieten zum Beispiel in der Weihnachtszeit besonders interessante Vertragsabschlüsse mit kostenlosen zusätzlichen Leistungen an. Damit der Wechsel von einem Anbieter zum nächsten schneller organisiert werden kann, sind die Mindestlaufzeiten für Verträge verkürzt worden. Die meisten Abo-Verträge sehen eine Mindestlaufzeit von einem Jahr vor. Ist im Vertrag dann auch eine Klausel mit der stillschweigenden Verlängerung festlegt, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig zugegangen ist, verkürzt sich die neu laufende Kündigungsfrist auf jeweils einen Monat. Die gefürchtete automatische Vertragsverlängerung wegen verpasster Kündigung innerhalb der Frist um ein Jahr oder länger ist daher gesetzlich ausgeschlossen. Die Organisation aller Abo-Verträge eines Haushalts ist mit dem neuen Gesetz wesentlich einfacher geworden.
Alt-Verträge mit Vertragsabschluss vor dem 01.12.2021
Wie fast alle gesetzlichen Regelungen, die an dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit gemessen werden, sieht auch das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz einen Stichtag vor. Dieser Stichtag für die Abo-Verträge mit der Klausel der stillschweigenden Verlängerung ist der 01.12.2021. Sobald die Mindestlaufzeit eines Vertrages mit Abschlussdatum bis 30.11.2021 abgelaufen ist, gilt auch für diesen Abo-Vertrag die praktische Kündigungsfrist von einem Monat. Viele Abo-Anbieter weisen in ihren Rechnungen sogar die Frist aus, sodass es noch leichter ist, den Vertrag im Bedarfsfall zu kündigen. In absehbarer Zeit wird die Stichtagsregelung Geschichte sein. Lediglich in streitigen Fällen, die noch vor Gericht landen, werden die alten Fristen noch von Interesse sein. Wichtig ist heute nur noch, an die Textform für die Kündigung zu denken.