Definition
Eine Rücklastschrift ist einfach gesagt eine rückgängig gemachte Lastschrift.
Diese kann folgende Ursachen haben:
- eine unzureichende Deckung des Kontos, von dem die Lastschrift stammt, liegt vor
- eine Rücksendung des vertraglich vereinbarten Produkts oder einer Dienstleistung wurde vorgenommen
Beide Fälle führen zu Gebühren der Bank auf Kosten des Kunden. Bei einer nicht ordnungsgemäß begründeten Rücklastschrift kann diese auch vom beteiligten Unternehmen eingefordert werden.
Wie funktioniert die Rückgabe einer Lastschrift?
Wenn ein Kunde eine Lastschrift zurückgibt, muss er auch die erworbenen Produkte und/oder Leistungen zurückgeben. Es handelt sich also rein rechtlich gesehen um einen Widerruf einer vertraglichen Vereinbarung. Bei Dienstleistungen muss zusätzlich eine Begründung der Stornierung vorgelegt werden.
Sollte die Rücklastschrift auf ein nicht gedecktes Konto zurückgeführt werden, erfolgen bis zu drei Versuche, die Lastschrift erfolgreich einzuziehen. Danach folgt eine Mahnung, die in der Regel mit Gebühren für den Aufwand der Banken verbunden ist.
Was ist eine SEPA-Lastschriftrückerstattung?
Wenn eine Gutschrift auf dem Schuldnerkonto eingegangen ist, der Schuldner diese jedoch nicht sofort vornehmen möchte, erfolgt eine SEPA-Lastschriftrückerstattung.
Sofern diese autorisiert ist, muss der Schuldner bis zu acht Wochen nach der Belastung des Kontos keinen Grund dafür angeben. Die Transaktion wird umgehend bearbeitet und dem entsprechenden Konto gutgeschrieben. Die zuständige Bank ist verpflichtet, diese Rücklastschrift zu akzeptieren.
Sollte dies jedoch ohne Genehmigung passiert sein, setzt sich die zuständige Schuldnerbank mit der Gläubigerbank in Verbindung. Der Zeitraum dafür liegt zwischen acht Wochen und dreizehn Monaten nach der Kontobelastung. Die Ausführung der Gutschrift hängt dann vom Verhandlungsverlauf der beiden Banken ab.
Wie erfolgt die Rücklastschrift?
Jeder Lastschriftvorgang bedarf einer Bankautorisierung. Erst nach dem Eingang kann das Geld eingezogen werden. Aus diesem Grund stellt ein beantragter Rücklastschrift-Vermerk gleichermaßen einen Widerruf der Einzugsermächtigung durch die Bank dar. In vielen Systemen verschiedenster Anbieter läuft dieser Prozess bereits automatisch. Sollte ein solcher Vermerk eingetragen worden sein, sollten Sie jedoch unbedingt beachten, dass umgehend ein neues Inkasso-Verfahren eingeleitet werden könnte. Sollte hier kein erneuter Widerruf erfolgen, beginnt das Verfahren entsprechend den vorherigen Ausführungen von Neuem.