Rechtssicherheit macht an den Abo-Modellen keinen Halt. Der Gesetzgeber entwickelte klare rechtliche Vorgaben. Heute profitieren die Verbraucher von kürzeren Laufzeiten und können einfacher und somit schneller kündigen. Für den Unternehmer, welcher Abo-Modelle anbietet, seit dem Jahr 2022 auf den ersten Blick vermeintlich weniger lukrativ. Auf den zweiten Blick birgt genau diese Handhabe eine erfolgreiche Chance. Kürzere Laufzeiten bilden gleichzeitig eine geringere Hürde, ein Abo-Modell abzuschließen. Vereinfachte Kündigungsmethoden schaffen Vertrauen. Die Planbarkeit hat sich verändert und ist gleichzeitig weiterhin lukrativ. Das Unternehmen ist somit aufgefordert seine Bestandskunden durch ein erfolgreiches Konzept dauerhaft zu überzeugen. Gleichzeitig kann mit der verkürzten Laufzeit und den vereinfachten Kündigungsmethoden geworben werden. Bei den Festnetz-, Handy- und Internetverträgen besteht seit dem Jahr 2021 schon die Regelung, dass es zu verkürzten Laufzeiten gekommen ist.
Ein erfolgreiches Abo-Modell lässt die Kunden aus mehreren Optionen auswählen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Abo-Modell längstens auf einen Zeitraum von 24 Monat abgeschlossen wird. Eine verlängerte Laufzeit ist schlichtweg unzulässig. Der Unternehmen kann vor Ablauf der Laufzeit mit einem attraktiven weiteren Abo-Modell seinen Bestandskunden halten. Grundsätzlich darf der Kunde nach der Erstlaufzeit innerhalb eines Monats kündigen. Damit die Abonnenten Kunden schnell und einfach Ihr Abo-Modell kündigen können, falls dieses online abgeschlossen wurde, muss der Unternehmer auf seiner Webseite einen Kündigungsbutton anbieten. Mit „jetzt kündigen“ wird der Kunde auf eine Bestätigungsseite geführt. Alle wichtigen Informationen zum bestehenden Vertrag werden durch Betätigung des Buttons sichtbar. Einfach den Kündigungsgrund angeben und bestätigen. Automatisch erhält der Kunde per Mail eine Bestätigung. Falls die Kündigung via Fax oder schriftlich per Post erfolgt, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, umgehend eine Kündigungsbestätigung zu erteilen. Selbstverständlich können die Kunden 14 Tage nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Es handelt sich hierbei um das gesetzliche Widerrufsrecht.
Es besteht die Möglichkeit, sein Abo-Modell zunächst kostenlos anzubieten. Nach einem festgelegten Zeitraum wird das Abo automatisch kostenpflichtig verlängert. Entscheidend dabei ist die Voraussetzung, dass dem Kunden eindeutig offeriert wurde, dass es sich um ein kostenloses Abo zum Testen handelt. Nach der Testphase wird das Abo automatisch kostenpflichtig, falls keine Kündigung erfolgte. Rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorgeschrieben. Abo-Modelle unterliegen dem Fernabsatzrecht. Es handelt sich um einen Teil des Verbraucherschutzrechtes. Verträge, welche ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Internet oder Briefe abgeschlossen werden. Der Unternehmer wird zu einer umfassende n Informationspflicht gesetzlich herangezogen. Das Fernabsatzrecht greift bei Geschäftsmodellen ohne einen persönlichen Kontakt zum Kunden. Betroffen sind die Bereiche der Online-Shops, Bestellungen via Telefon, Handy, Fax und Brief. Der Bereich des Teleshoppings ist genauso betroffen. Gesetzliche klare Regelungen für den Verbraucher, welche dem Unternehmer gleichzeitig neue Geschäftsmodelle ermöglicht.