Die Digitalisierung bietet ihre Vorteile und gleichzeitig ihre Tücken. Die Versuchungen lauern für die Mädels und Jungs überall. Ein paar Klicks weiter, ist der Vertrag, das Abo bzw. die Bestellung online abgeschlossen. Doch sind die Abo-Verträge in dem Moment rechtskräftig? Schnell kann es für die Eltern beim Öffnen des Briefkastens zu Überraschungen kommen. Die Rechnung kam, wie so oft, online in das Postfach der Kinder. Eine Mahnung mit Androhung juristischer Folgen führt zu den berühmten kleinen Schockmomenten. Die Aufregung ist im ersten Moment groß. Eine Spiele-App wurde heruntergeladen und bis heute wurde das Abo nicht bezahlt. Muss die Rechnung auf jeden Fall bezahlt werden? Lässt sich das Abo sofort kündigen?
Das Alter des Kindes entscheidet für die Zahlungspflicht. Ohne Zustimmung der Eltern dürfen Jugendliche unter 18 Jahren im Internet kein Abo abschließen. Ein abgeschlossenes Abo wird in dem Moment ungültig, wenn die Eltern des minderjährigen Jugendlichen des abgeschlossenen Vertrages als nichtig erklären. Bereits geleistete Dienstleistungen müssen finanziell nicht beglichen werden. Lediglich bei Volljährigkeit kann ein Abo ohne Unterschrift abgeschlossen werden. In diesem Moment spielt das Einkommen keine Rolle. Ein Schüler kann somit ein Abo abschließen, obwohl persönlich keine regelmäßigen Einnahmen vorzuweisen sind. Mit dem Eintritt in das 18. Lebensjahr tritt die volle Geschäftsfähigkeit in Kraft. Ab dem Tag des Geburtstages können eigenständige Verträge, unabhängig von den Einnahmen, abgeschlossen werden.
Kinder unter sieben Jahren dürfen überhaupt keine Rechtsgeschäfte abschließen. Im Alter von sieben bis zur Vollendung des 17. Lebensjahr kann ein Rechtsgeschäft abgeschlossen werden, wenn die Eltern oder die Sorgeberechtigten unterzeichnen. In aller Regel genügt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Fehlt diese Unterschrift, dann ist das Abo bzw. der abgeschlossene Vertrag auf jeden Fall nichtig. Hat das Kind eine falsche Altersangabe hinterlassen, dann spielt diese Tatsache keine Rolle. Ausnahmen bestimmen bekanntlich die Regel. Mit dem Taschengeldparagrafen können die Kinder und Jugendlichen einen Vertrag abschließen, falls dieser sich im Umfang mit dem regelmäßigen ausgezahlten Taschengeld widerspiegelt. Ein Abo ist vom Taschengeldparagrafen ausgeschlossen. Die regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen werden diesem Paragrafen nicht zugeordnet. Den Eltern ist anzuraten, direkten Kontakt mit den Unternehmen aufzunehmen, um dieses über das tatsächliche Alter des Kindes zu informieren. Das Unternehmen wird keinen rechtlichen Anspruch auf Einhaltung der Abopflichten geltend machen können. Den Eltern ist zu empfehlen, auf keinen Fall Überweisungen zu tätigen. Dieser Vorgang könnte rechtlich so ausgelegt werden, dass die Erziehungsberechtigten im Nachgang mit dem getätigten Vertrag einverstanden gewesen sind.