Im Juni 2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Verbraucher:innen profitieren von einer verkürzten Kündigungsfrist, die für Verträge ab dem 01. März 2022 einen Monat beträgt. Dienstleister verpflichten sich, die erhaltene Kündigung schriftlich zu bestätigen. Für Kunden und Kundinnen ist es bindend, Telefonverträge schriftlich via E-Mail, SMS oder Brief zu bestätigen. Vorsicht, nicht alle laufenden Verträge sind in der veränderten Gesetzgebung eingebunden. Folgende Pflichten gelten für Konsumenten und Konsumentinnen:
Verträge mit unbefristeter Laufzeit
Kontrakte, die vor der Gesetzesänderung geschlossen wurden, unterliegen der alten Rechtsprechung. Die Kündigungsfrist beträgt drei und nicht, wie nach der Neuregelung, einen Monat. Zur Wahrung der Frist gilt der Post- oder Eingangsstempel, nicht der Zeitpunkt der Absendung. Kündigungen sind der Vertragspartei schriftlich zuzusenden. Bis zum Abschluss des gekündigten Abos bleiben Verbraucher:innen zahlungspflichtig.
Datenänderung der Verbrauchenden
Vertragspartner:innen haben den Dienstleistungsunternehmen jede vertragsrelevante Änderung anzuzeigen. Es gilt die Schrift- und Gesprächsform. Zur eigenen Sicherheit wird Abonehmer:innen empfohlen, sich die verbal übermittelten Änderungen vom Unternehmen schriftlich bestätigen zu lassen. Zu den anzeigepflichtigen Modifikationen gehören, wenn nicht anders im Vertrag vereinbart:
- A) Namensänderung des Verbrauchenden (nach Hochzeit, Scheidung oder anderen Rechtsgründen)
- B) Adressänderung nach Umzug
- C) Kontowechsel (Änderung der IBAN)
- D) Tod des Vertragspartners oder der Vertragspartnerin (Meldung hat durch Erbberechtigte oder deren Vertreter:in zu erfolgen)
Frist für Abo-Widerruf
Sich falsch zu entscheiden, gehört zum Alltag. Die Gesetzgebung sieht eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor. Hierzu zählen alle Wochentage, inklusive Samstag und Sonntag, nicht ausschließlich Werktage von Montag bis Freitag. Beginn der Widerrufsfrist ist der Abo-Abschlusstag, der als Vertragsbeginn gilt. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen und ist am ehesten wirksam, wenn Verbraucher:innen das Absenden des Widerrufs nachweisen können. Als Nachweis gilt das belegte Einschreiben über den Postweg oder die Eingangsbestätigung durch die Vertragspartei.
Abo-Verträge im Nachlassverfahren
Kontrakte enden nicht automatisch mit dem Ableben der Abonnentin oder des Abonnenten. Erblasser:innen übertragen Erben neben Vermögenswerten auch Schulden. Verbraucher:innen sollten potenzielle Erben darüber informieren und ihnen den Zugang zu den Unterlagen gewähren, um einen Zahlungsverzug der Abo-Beiträge zu vermeiden. Erben verantworten sich, den laufenden Vertrag fristgerecht zu kündigen, um eine Abo-Erneuerung zu vermeiden, sofern kein Interesse besteht, den Kontrakt zu den vereinbarten Konditionen zu übernehmen.
Im Fall der Vertragsübernahme sind dem Unternehmen folgende Daten zu übermitteln:
- A) vollständiger Name der neuen Vertragspartei
- B) Anschrift der Abonehmerin oder des Abonehmers
- C) Kontodaten mit Lastschriftgenehmigung
Zahlungspflicht bei Nichteinhaltung der Fristen
Zu spät gekündigt oder den Kontrakt widerrufen? In dem Fall gilt der Vertrag als geschlossen und Verbraucher:innen sind bis zur ordentlichen Kündigung zahlungspflichtig. Während der Zeit besteht vom Unternehmen die Pflicht zum Sachausgleich.