So funktioniert der Kündigungsbutton
Verträge, die elektronisch abgeschlossen werden, stellen Verbraucher zunehmend vor Herausforderungen. So sieht es jedenfalls der Gesetzgeber, der nun Abhilfe mit dem Kündigungsbutton schafft. Wo einst die Bestätigung mit dem Jetzt-Kaufen-Button ausreichte, gibt es ab 01. Juli 2022 eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese soll Verbrauchern in Zukunft beim vereinfachten Rücktritt helfen. Für einen erfolgreichen Rücktritt mit dem Kündigungsbutton müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Sobald Verbraucher auf einer Website Verträge in elektronischer Form abschließen können, die durch das Argument eines Dauerschuldverhältnisses gestützt werden, tritt die Vorschrift in Kraft. Denn dann ist das Unternehmen zu einer entgeltlichen Leistungserbringung verpflichtet. Wenn ein Online-Händler über die Website beispielsweise ein kostenpflichtiges Abo anbietet, muss auf dieser Website der Kündigungsbutton vorliegen. Doch das Kündigungsverfahren beruht auf einem Zwei-Stufen-Prinzip.
Grundsätzlich kommt es nicht nur darauf an, dass die Verträge auf elektronischem Weg abgeschlossen wurden. Entscheidend ist vielmehr, dass dem Verbraucher die Möglichkeit eröffnet wird, diese auch zur Gänze rechtmäßig abzuschließen. Dieser Vertrag muss zwingend eine regelmäßige Lieferung oder Leistung beinhalten, wie etwas das Liefern von Waren oder Dienstleistungen. Bei Verträgen, die gesetzlich auf eine strengere formale Bürokratie angewiesen sind, gilt das Gesetz nicht. Webseiten, die mit Finanzdienstleistungen handeln, sind ebenfalls von dieser Regelung ausgeschlossen. Das Kündigungsverfahren unterteilt sich dabei in drei Schritte: Die Kündigungsschaltfläche, die Bestätigungsseite und die Speichermöglichkeit.
Die Kündigungsschaltfläche muss direkt und unmittelbar erreichbar und verfügbar sein. Vom Verbraucher darf nicht erwartet werden, dass sich dieser zunächst einloggen muss, um den Button zu sehen. Wichtig ist auch die Beschriftung des Buttons. Wie auch beim Jetzt-Kaufen-Button muss die Schaltfläche wie folgt benannt werden: „Verträge hier kündigen„. Anschließend folgt die Bestätigungsseite. Diese muss den Verbraucher von der Kündigungsschaltfläche direkt zur Seite der Bestätigung führen. Dort muss er dazu aufgefordert werden, Angaben zur Kündigungsart zu machen, sich identifizieren und den Vertrag bezeichnen. Sowie den Zeitpunkt der Kündigung auswählen und die E-Mail-Adresse für die anschließende Übermittlung eingeben. Ist das erledigt, muss der Verbraucher die Angaben speichern können und diese auf der Seite bestätigen. Durch Klick muss diese mit der Uhrzeit und dem Datum auf dem Datenträger gespeichert werden können. Mit dem Speichern ist es jedoch noch nicht getan, denn es bedarf auf der finalen Kündigungsbestätigung. Das Unternehmen muss dem Verbraucher nach anschließender Bestätigung die Kündigungserklärung auf elektronischem Weg mitteilen. Diese muss zwingend Uhrzeit, Datum und alle anderen wichtigen Angaben zur Kündigung enthalten.
Das passiert bei fehlender oder unzureichender Umsetzung
Wenn die Bestätigungsseite und die Schaltflächen nicht den genauen Vorgaben entsprechen und dem Verbraucher nicht zur Verfügung stehen, hat das für Unternehmen in Zukunft ernsthafte Konsequenzen. Denn der Verbraucher muss in der Lage sein, den Vertrag jederzeit mittels dieser Schaltflächen zu kündigen, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen. Sollten Wartungsarbeiten oder technische Störungen die Handlung unterbinden, gibt es für Unternehmen keine rechtlichen Schlussfolgerungen. Verbraucher sind ebenso nicht zwingend dazu genötigt, diesen Weg der Kündigung zu nutzen. Schließlich kann jeder Konsument frei darüber entscheiden, wie er den Kündigungsweg am Ende gehen möchte. Der Kündigungsbutton bietet in Zukunft jedoch einen dankbaren Weg für Konsumenten, der den langwierigen bürokratischen Teil überspringt.