DSGVO

Jeder Anbieter, der sich über das Internet an seine Kunden wendet und eine Webseite, ein Blog oder einen Shop betreibt, muss sich mit den aktualisierten Regelungen der DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung bekannt machen. Auch an allen anderen Stellen, wo Menschen ihre persönlichen Daten angeben, muss der Datenschutz gewährleistet werden. War das nicht immer so? Eigentlich ja, doch seit dem 25. Mai 2018, als eine aufsehenerregende Neuerung vollzogen wurde, gelten in ganz Europa die gleichen Regeln, wie Unternehmen und öffentliche Stellen mit den Daten von Menschen umzugehen haben.

Ziel ist einerseits der Schutz der persönlichen Daten von natürlichen Personen, andererseits die Gewährleistung des freien Verkehrs der Daten. Ein Spannungsfeld, in dem 173 Erwägungsgründe, welche die jeweiligen Artikel näher erläutern, Orientierung bieten sollen.

Wer das Internet nutzt, wird es bemerkt haben: Jede Webseite fordert ein, dass verschiedenen Cookies und Erweiterungen zugestimmt werden soll. Viele Nutzer wissen nicht, dass ihre persönlichen Daten schon beim Aufrufen einer Seite im Netz erfasst, gespeichert und teilweise an andere Anbieter weitergeleitet werden. Dafür benötigt es die Einwilligung des Kunden, die mit einem Klick abgegeben werden kann, sofern die entsprechenden Erweiterungen auf der Webseite installiert sind. Webmaster brauchen als Auftragsverarbeiter einen Datenverantwortlichen, der je nach Größe des Unternehmens intern abgestellt werden kann. In jedem Fall muss dieser Datenverantwortliche online namentlich genannt werden. Es kann zu Kontrollen kommen, bei denen das unter anderen das Auftragsverarbeitungsverzeichnis eingesehen werden kann.

Die DSGVO ist ein wichtiger Part für eine erfolgreiche Subscription Economy. Bei diesen Abomodellen bzw. wiederkehrenden Aufträgen wird die Abrechnung immer wieder mit den bereits vorhandenen Daten erstellt, die gemäß der Vorschriften gespeichert und geschützt werden müssen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Unternehmen hohe Strafen.

Alles ist im Wandel und damit auch der Datenschutz. So wird aktuell noch über die ePrivacy-Verordnung diskutiert, die 2023 in Kraft tritt. Sie bezieht sich hauptsächlich auf den Onlinebereich (während die DSGVO auch Offline-Daten umfasst) und wird es Nutzern zum Beispiel ermöglichen, Cookies zu aktivieren, also nur für eine Sitzung zu erlauben. Das soll jedoch nicht für alle Cookies gelten.

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